Das Sozialgericht Düsseldorf hat zwei minderjährigen Kinder Recht gegeben und ihre Krankenkasse verurteilt, die ärztlich verordneten 24 Stunden Intensivpflege zu vergüten (SG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2022, Az. S11 KR 205/22 ER). Die Beteiligten streiten um den Umfang der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Der minderjährigen Kinder, ein Geschwisterpaar, leiden unter schweren Behinderungen und sind täglich 24 Stunden beatmungspflichtig über Tracheostomae. Die grundpflegerischen Tätigkeiten im Sinne des SGB XI werden durch die Angehörigen der Antragsteller übernommen. Die 24 Stunden Intensivpflege wird durch den Pflegedienst erbracht. Die Eltern der Antragsteller erhalten zudem Pflegegeld. Die beklagte Krankenkasse genehmigte die ärztlich verordneten 24 Stunden Intensivpflege nicht, sondern lediglich 21 Stunden und 39 Minuten täglich nach Abzug gemäß Kostenabgrenzungs-Richtlinie.
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