Umwandlung Ihres Pflegeunternehmens in eine GmbH

Stellen Sie jetzt die Weichen für die Zukunft Ihres Pflegeunternehmens. 

Finden Sie heraus, wie eine GmbH-Umwandlung Ihre Risiken minimieren und Ihre Flexibilität erhöhen kann.

Einfach & Schnell

Wir gestalten den Umwandlungsprozess zügig und effizient und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Rechtssicher

Wir setzen die Umwandlung rechtskonform um, sodass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Praxisorientiert

Wir sorgen für eine reibungslose praktische Umsetzung unter Beachtung bestehender Verträge für eine lückenlose Abrechnung.

Maßgeschneidert

Wir finden eine individuelle Lösung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Die Vorteile einer GmbH für Ihr Pflegeunternehmen

Viele Pflegeunternehmen arbeiten noch als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Was bei der Gründung eines Pflegeunternehmens die richtige Wahl sein kann, wird bei zunehmendem Wachstum des Unternehmens zum Hindernis für Zukunftsperspektiven und birgt Haftungsrisiken. Eine Umwandlung Ihrer Pflegeunternehmen in eine GmbH bringt zahlreiche Vorteile mit sich.

Probleme von Einzelunternehmen und GbR

Warum eine GmbH die optimale Rechtsform für Ihr Pflegeunternehmen ist

Einfach, schnell und rechtssicher zur GmbH

Wir begleiten Sie mit umfassendem Rat und fundierter Expertise bei der Umwandlung Ihres Pflegeunternehmens. Als erfahrene Wirtschaftskanzlei mit Spezialisierung auf Pflegeunternehmen unterstützen wir Sie in jedem Schritt des Prozesses – von der rechtlichen Beratung über die steuerliche Optimierung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater bis hin zur sicheren Umsetzung und notariellen Beglaubigung. Da wir Rechtsanwälte und Notar direkt in einem Haus haben, können wir Ihnen echten Full-Service anbieten. Unser Ziel ist es, Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihnen eine optimale wirtschaftliche Grundlage zu bieten. Mit uns an Ihrer Seite wird der Übergang zur GmbH einfach, schnell und rechtssicher.

Full-Service

Der Ablauf der Zusammenarbeit

01

Erstberatung

Wir lernen Sie und Ihr Unternehmen kennen und analysieren Ihre individuelle Situation. Wir beantworten all Ihre Fragen und beraten Sie zu den einzelnen Schritten.

02

Planung der Schritte

Wir planen den Zeitablauf unter Berücksichtigung der Anforderung, dass eine Bilanz benötigt wird, die nicht älter als acht Monate sein darf. Mit unserer Erfahrung erarbeiten wir die optimale Vorgehensweise für das gegebene Zeitfenster – in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, sodass rechtliche und steuerliche Aspekte umfassend berücksichtigt werden.

03

Rechtliche Umsetzung

Wir setzen alle notwendigen rechtlichen Schritte um und unterstützen Sie unter anderem bei der Entwicklung des Umwandlungskonzepts, der Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, Entwurf sämtlicher Dokumente, arbeitsrechtlicher Betriebsübergang, Musterschreiben für Vertragspartner, Kostenträger und Patienten, Entwurf der Geschäftsführer-Anstellungsverträge etc.

04

Praktische Umsetzung

Wir kümmern uns mit Ihnen darum, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und eine lückenlose Abrechnung des Pflegebetriebes zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Kommunikation gegenüber den Kostenträgern, der IK-Vergabestellen, den Vertragspartner, den Arbeitnehmern, den Patienten etc.

Unser Gründungspartner, Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Chr. Ulbrich, M.A., steht Ihnen in allen Fragen und Anliegen bei der Umwandlung Ihres Pflegeunternehmens in eine GmbH zur Seite.

Herr Dr. Ulbrich hat bereits über 100 Pflegeunternehmen in verschiedenen Bundesländern erfolgreich bei der Umwandlung in eine GmbH begleitet.

In enger Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung oder einem erfahrenen Kooperationspartner entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die rechtliche als auch steuerliche und praktische Umsetzung berücksichtigt.

Sicher zur GmbH: Wir begleiten Sie mit Rat und Expertise bei der Umwandlung Ihres Pflegeunternehmens

Darauf können Sie sich verlassen

Einfache und unkomplizierte Umsetzung

Über 15 Jahre juristische Erfahrung

Höchste Diskretion und Professionalität

Zahlreiche zufriedene Mandanten

Zügige und reibungslose Abläufe

Ein fester Ansprechpartner für alle anfallenden Fragen

Unverbindliche Anfrage

Fragen Sie jetzt unverbindlich für eine Umwandlung Ihres Unternehmens in eine GmbH an. Wir beraten Sie gern persönlich und beantworten Ihre Fragen.

Wir unterstützen Sie gern!

FAQ

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Unternehmensumwandlung.

Nach der Vorbesprechung, die wir gerne per Videokonferenz durchführen können, finden in der Regel zwei Termine statt, an denen Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Im ersten Termin wird die GmbH beim Notar gegründet, im zweiten Termin wird die eigentliche Umwandlung notariell beurkundet. Der erste Termin kann kurzfristig nach der Vorbesprechung stattfinden. Der zweite Termin kann jedoch erst durchgeführt werden, wenn die Schlussbilanz des zu übertragenden Einzelunternehmens vorliegt. Diese Schlussbilanz darf zum Termin der Beurkundung der Umwandlung nicht älter sein als acht Monate. Hier hängt es davon ab, wie schnell der Steuerberater die Schlussbilanz erstellen kann. Wir stimmen den Zeitablauf deshalb eng mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab, sodass die Umwandlung zügig und effizient erfolgen kann.

Ja, wir entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag der GmbH. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation, etwa durch Regelungen zur Rechtsnachfolge, zu Einziehungsrechten in Krisenfällen, zur Einschränkung der Übertragbarkeit der Geschäftsanteile etc.

Die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung ist von großer Bedeutung. Bei der Einbringung des bestehenden Einzelunternehmens in die GmbH drohen erheblich steuerliche Risiken, die wir durch eine Gestaltung nach dem Umwandlungsgesetz ausräumen können. Daher arbeiten wir stets eng mit Ihrem Steuerberater zusammen und können auf Ihren Wunsch gerne auch den Kontakt zu einem in Umwandlungsfragen versierten Steuerberater herstellen, der Sie (und gegebenenfalls auch Ihren Steuerberater) bei dem Projekt der Umwandlung berät und unterstützt.
Nein, das Umwandlungsgesetz verweist auf die Regelungen zum Betriebsübergang nach § 613a BGB. Das bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse im Bestand mit allen Rechten und Pflichten auf die GmbH übergehen. Die Arbeitnehmer haben allerdings ein gesetzliches Widerspruchsrecht. Mit diesem Widerspruch können die Arbeitnehmer den Betriebsübergang aber nicht verhindern, und ein Widerspruch gegen die Übertragung des Arbeitsverhältnisses auf die GmbH hätte zur Folge, dass es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses käme, da das Einzelunternehmen ja keinen Betrieb mehr innehat.
Bei einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz haben wir den Vorteil, dass eine sogenannte (partielle) Gesamtrechtsnachfolge eintritt, d.h. dass alle Rechtsbeziehungen des Einzelunternehmens automatisch durch die Eintragung der Umwandlung im Handelsregister auf die GmbH übergehen. Zuvor muss das Einzelunternehmen aber im Handelsregister eingetragen werden, um in den Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes zu gelangen. Gegenstand der Gesamtrechtsnachfolge ist dabei rechtlich auch der Versorgungsvertrag als öffentlich-rechtlicher Vertrag.

Sie haben noch offene Fragen? Melden Sie sich einfach bei uns und wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.

Unverbindliche Anfrage

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