Das Arbeitsgericht Köln hat am 14.09.2021 entschieden, dass Assistenzdienste nach dem SGB IX nicht unter den Pflegemindestlohn fallen. Warum das so ist und welche Konsequenzen daraus entstehen, können Sie dem beigefügten Originalurteil entnehmen.
Ihre Rückfragen zu dem Urteil beantworten wir auch gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns!