Pressemitteilungen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat im einstweiligen Rechtsschutz mit Beschluss vom 11.08.2022 (Az.: S 11 KR 205722 ER) entschieden, dass die Kostenabgrenzungsrichtlinie vom 16.12.2016 nicht anzuwenden
Das Sozialgericht Düsseldorf hat im einstweiligen Rechtsschutz mit Beschluss vom 11.08.2022 (Az.: S 11 KR 205722 ER) entschieden, dass die Kostenabgrenzungsrichtlinie vom 16.12.2016 nicht anzuwenden
Sie können unseren Gründungspartner RA Ralf Kaminski, LL.M. am 23.06.2022 auf dem HAUPTSTADTKONGRESS um 9 Uhr in Berlin (Hub 27, Messe Berlin) erleben. Sein Vortrag
APG DVO NRW: Die Begründung des LSG NRW liegt vor! LSG NRW rettet Investitionskosten im Bereich der Annerkennung von Grundstücksflächen und des Erbbauzinssatzes: Dr. Ulbrich
LSG NRW kippt Urteil des Sozialgerichts Köln zum fiktiven Erbpachtzins und Grundstücksflächen: Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar haben den Träger einer stationären Pflegeeinrichtung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 22.09.2021 entschieden, dass Intensivpflegedienste nicht zur Altenpflegeumlage nach der § 25 AltPlG i.V.m. §§ 2, 8 der AltPflAusglVO
Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einem Beschluss die Kündigung eines Versorgungsvertrages nach §§ 72 ff SGB IX für unwirksam erklärt. In der Sache
Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einem Beschluss die Kündigung eines Versorgungsvertrages nach §§ 132, 132a SGB V für unwirksam erklärt. In der Sache
Das Arbeitsgericht Köln hat am 14.09.2021 entschieden, dass Assistenzdienste nach dem SGB IX nicht unter den Pflegemindestlohn fallen. Warum das so ist und welche Konsequenzen
Das LSG NRW hat ein Urteil zu der Problematik der Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen nach der APG DVO NW getroffen (L 5P 122/20). In der
Neuer Podcast online! Ein neuer Podcast ist online zum Kündigungsrecht im Pflegebetrieb! Ein arbeitsrechtlicher Klassiker, der immer gerne genommen wird… Dieser Podcast enthält alles, was
das Landessozialgericht für das Saarland hat mit zwei Beschlüssen vom 25.01.2021 bestätigt, dass Versorgungsverträge gemäß §§ 132a, 132 SGB V und § 72 Absatz 2 SGB XI nicht durch einen Rechtsformwechsel eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co.KG enden.
Die Pressemitteilung und die Beschlüsse liegen in der Anlage bei
Pressemitteilung
anonymisierter Beschluss I
anonymisierter Beschluss II
In der Anlage übersenden wir Ihnen unsere Pressemitteilung und die entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Corona-Testpflicht in der Pflegebranche.
Ihre Rückfragen hierzu beantworten wir gerne.
Zum Wochenende gibt es noch einmal interessante Neuigkeiten zur Corona-Testung in der Pflege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt einem ambulanten Pflegedienst recht, der sich gegen die Allgemeinverfügung des Landes NRW zur Wehr setzt. Der Beschluss und unsere Pressemitteilung liegt bei.
wir überlassen Ihnen interessante Beschlüsse und eine Pressemitteilung über zwei Eilverfahren. Es geht um den Bestand der Versorgungsverträge nach § 132a SGB V und §§ 72 ff. SGB XI. Das Sozialgericht des Saarlandes hat der Trägerin Recht gegeben und die Versorgungsverträge gesichert.
Wir haben ein interessantes Urteil vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erstritten. Die Einstufung einer Wohngemeinschaft wird nicht dadurch gemäß § 24 Absätze 1 und 3 WTG anbieterverantwortet, dass alle Bewohnerinnen zugleich Kundinnen desselben ambulanten Pflegedienstes sind. Für die Unterscheidung zwischen einer anbieterorientierten und einer selbstverantworteten WG ist die konzeptionelle Ausrichtung, die tatsächliche Nutzerstruktur sowie die Aussagen der Nutzerinnen und Nutzer entscheidend.
Das VG Minden hat in seinem interessanten Beschluss festgestellt, dass Teile einer nicht genutzten stationären Pflegeeinrichtung an Dritte vermietet werden können, ohne dass die Heimaufsicht hierüber eine Prüfungskompetenz hat. Dies ermöglicht in Zeiten des gesetzlichen vorgegebenen Platzabbaus neue Handlungsspielräume für Pflegeunternehmer (VG Minden, Beschluss vom 25.09.2019, Az. 6 L 989/19).
Eine nicht lückenlose Beaufsichtigung eines dem Pflegeheim anvertrauten Heimbewohners begründet im Schadensfall keine Schadensersatzpflicht der Pflegeeinrichtung gegenüber Dritten.
Sozialgericht Aachen hebt rechtswidrigen Investitionskostenbescheid nach der APG
DVO wegen fehlerhafter Anerkennung der Verkehrs- und Freiflächen auf!
Träger erhält höhere Investitionskosten!
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte vertreten den Träger einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, I-12 U 80/16). In der Anlage erhalten Sie unsere Pressemitteilung und das dazugehörige Urteil.
Ihre Rückfragen beantworten wir gerne.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte vertreten den Träger einer teilstationären Pflegeein-richtung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Münster (VG Münster, Urteil vom 14.02.2017, Aktenzeichen 6 K 2255/15). Nach dem Urteil erhält eine Tagespflegeeinrichtung die beantragten Investitionskosten auch bei einem Systemversagen der Sozialverwaltung, das bei der Anwendung des APG NRW und der APG DVO auftritt. Lesen Sie mehr in unserer Presse-mitteilung und dem beigefügtem Urteil des VG Münster.
Das Landgericht Dortmund hat sich unserer Auffassung angeschlossen und eine Betreuerin auf Übernahme der Heimkosten als Schadenersatz verklagt. Der Haftungsgrund wird bei der Aufnahme ins Pflegeheim gelegt.
Bei Rückfragen zu diesem Urteil sprechen Sie uns ruhig an.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte sind erfolgreich vor dem Landgericht Kleve und setzen eine fristlose Kündigung eines Heimvertrages gemäß § 12 Absatz1 WBVG wegen diverser sexuellen Belästigungen durch.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte vertreten den Träger einer ambulanten
Pflegeeinrichtung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Hamm (ArbG Hamm, Urteil
vom 11.09.2015, 2 Ca 678/15 L).
wir haben ein interessantes Urteil des LG Köln erstritten. Nach dem Urteil sind Abrechnungsverträge mit Abrechnungsinstituten oft nichtig, da sie gegen § 203 StGB verstoßen.
Weitere Informationen können Sie unserer Pressemitteilung und dem beigefügtem Urteil des LG Köln entnehmen.
Ihre Rückfragen hierzu beantworten wir gerne persönlich.
Dr. Ulbrich & Kaminski waren erfolgreich gegen einen Betriebsrat, der ein „Schwarzes Brett“ haben wollte. In der Anlage übersenden wir Ihnen unsere Pressemitteilung und den entsprechenden Beschluss des Arbeitsgericht Paderborn.
Ihre Rückfragen beantworten wir zu diesem Verfahren sehr gerne.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte vertreten den Träger einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich vor dem Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 25.09.2014, 37 O 76/14) und setzten die Kündigung eines Heimvertrages gemäß § 12 WBVG durch. Die Kündigung war wegen Zahlungsverzuges der Heimbewohnerin begründet.
Pressemitteilung Urteil anonymisiert
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte vertreten den Träger einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich vor dem Amtsgericht Recklinghausen (AG Recklinghausen, Urteil vom 23.09.2014, 11 C 137/14) und nehmen einen Betreuer für ausstehende Heimkosten in die Haftung.
Pressemitteilung Urteil anonymisiert
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte sind erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Köln und gewinnen einen Kündigungsschutzprozess gegen eine ehemalige stellvertretende Pflege-dienstleitung. Das Arbeitsgericht Köln hat am 12.08.2014 (Az. 14 Ca 3332/13) zugunsten eines Pflegedienstes aus dem Rheinland entschieden
Pressemitteilung Urteil anonymisiert
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte waren in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Chemnitz (Az. 6 S 119/13) erfolgreich.
Pressemitteilung – Urteil anonymisiert
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte sind erneut gegen einen rechtswidrigen Maßnahmen-bescheid gemäß § 115 Absatz 2 SGB XI vorgegangen.
Pressemitteilung – Urteil LSG Baden-Württemberg
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte waren für einen stationären Betreiber vor dem Landgericht Hagen in einem Klageverfahren wegen offener Heimkosten erfolgreich.
Pressemitteilung – Urteil LG Hagen
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte vertreten zwei große Träger von stationären Pflege-einrichtungen erfolgreich vor dem Landgericht Bochum und dem Amtsgericht Chemnitz und setzten zwei Kündigungen von Heimverträgen gemäß § 12 WBVG durch.
Pressemitteilung – Urteil LG Bochum – Urteil AG Chemnitz
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte sind erneut vor dem Sozialgericht Frei- burg erfolgreich gegen einen Maßnahmenbescheid gerichtlich vorgegangen, den die Landesverbände der Pflegekassen nach einer Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Kranken-versicherung (MDK) gemäß §§ 114 ff. SGB XI erlassen haben.
Pressemitteilung – Beschluss
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte haben am 05.06.2012 einen interessanten Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. L 10 P 118/11 B ER) erstritten.
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte haben eine stationäre Pflegeeinrichtung erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Kassel vertreten (Beschluss vom 14.06.2012, Az. 3 BV 1/12).
Pressemitteilung – Beschluss
In diesem Verfahren sind wir erneut erfolgreich gegen einen Maßnahmenbescheid der Landesverbände der Pflegekassen gemäß § 115 SGB XI vorgegangen.
in der Anlage haben wir für Sie eine interessante Pressemitteilung zu dem Thema „Mindestlohn in der Pflegebrache“ beigelegt, die für Ihr Unternehmen sehr interessant ist. Weitere Informationen zu diesem Thema übermitteln wir Ihnen sehr gerne.
Das Verwaltungsgericht Minden hat eine interessante Entscheidung zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) gefällt. Einzelheiten können Sie unserer beiliegenden Pressemitteilung entnehmen.
Heute hat uns das LSG NRW den Beschluss in Sachen „Pflegeheimnavigator“ der AOK zugestellt. Das LSG hat der AOK eine klare Absage erteilt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Mehr lesen Sie in unserer Pressemitteilung.
Pressemitteilung.pdf
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte sind erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Kassel und erstreiten die Feststellung, dass eine Pflegedienstleitung ein leitende Angestellte gemäß § 5 Absatz 3 BetrVG ist (ArbG Kassel, rechtskräftiger Be- schluss vom 20.01.2011, 3 BV 8/10). Pressemitteilung.pdf
Wohngemeinschaft für Beatmungspatienten fällt nicht unter das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
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Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte sind erfolgreich gegen einen Maßnahmenbescheid vorgegangen, den die Landesverbände der Pflegekassen nach einer Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse erlassen haben.
Pressemitteilung.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben für einen Träger aus dem Münsterland die Veröffentlichung eines Transparenzberichts gestoppt. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
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