Herzlich Willkommen!
Wir sind eine bundesweit tätige Wirtschaftsrechtskanzlei.
Wir arbeiten in der Mitte der Metropole Ruhr.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Einzelpersonen. Durch unsere individuelle und integrierte Beratung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen praktikable und maßgeschneiderte Lösungen.
Wir bieten juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und Kreativität.
Wir freuen uns auf Sie.
E-Mail: kontakt@ulbrich-kaminski.de
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Heim-Management in der Coronakrise
Der Rechtsratgeber
Autor: Dr. Ulbrich & Kaminski
Coronakrise - welche Rechtsvorschriften greifen in Alten- und Pflegeheimen?
Als Führungskraft finden Sie hier die rechtlichen Informationen, die Sie in der aktuellen Situation benötigen. Das Autorenteam aus erfahrenen Rechtsexperten vermittelt alles Wichtige, informiert fundiert und praxisnah zu Hygienebestimmungen,
mehr Infos
Die Pflegesatzverhandlung
Praxisleitfaden für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Von RA Ralf Kaminski, LL.M.,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2020,
ca. 198 Seiten, € (D) 29,80,
ISBN 978-3-503-18887-1
Auch als eBook erhältlich
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Stellenausschreibung
Rechtsanwalt (m/w/d) für den Tätigkeitsbereich Wirtschaftsrecht
Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar ist eine der führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwalts- und Notarkanzleien. (...)
Stellenausschreibung hier
Mandanteninformationen
Rechtsanwaltskanzlei
Sonderrundschreiben
SARS-CoV-2
Was können Unternehmen jetzt tun?
Bochum, 18.03.2020
Die wichtigsten Fragen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie.
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Notar
Sonderrundschreiben
Coronavirus (SARS-CoV-2)
Handlungsfähigkeit im Unternehmen durch Unternehmervorsorgevollmacht sichern.
weitere Infos
Pressemitteilung
In der Anlage übersenden wir Ihnen unsere Pressemitteilung und die entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Corona-Testpflicht in der Pflegebranche.
Ihre Rückfragen hierzu beantworten wir gerne.
Presssemitteilung
Corona Testung NRW I
Corona Testung NRW II
Pressemitteilung
Zum Wochenende gibt es noch einmal interessante Neuigkeiten zur Corona-Testung in der Pflege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt einem ambulanten Pflegedienst recht, der sich gegen die Allgemeinverfügung des Landes NRW zur Wehr setzt. Der Beschluss und unsere Pressemitteilung liegt bei.
Pressemitteilung
Beschluss
Mandanteninformationen
Beschluss
LSG NRW verpflichtet Sozialhilfeträger im Wege der einstweiligen Verfügung zur Übernahme von ungedeckten Heimpflegekosten.
Beschluss LSG NRW
Pressemitteilung
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"Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe.“, so Winston Churchill.
Sicherlich weiß das auch der Mann mit den Hörnern und dem Pelzmantel aus dem Capitol zu schätzen... Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches 2021, ein schnelles Impfangebot und eine wehrhafte Demokratie mit einer offenen Gesellschaft!
01/2021